Si servum alienum non inutilem domino constitutum aegrum curastis et negotium utiliter gessistis, competenti vobis actione sumptus recuperare potestis.
von filip.p am 16.02.2023
Wenn Sie einen fremden Sklaven, der seinem Herrn nicht wertlos war, während seiner Krankheit behandelt und die Angelegenheit zweckmäßig erledigt haben, können Sie Ihre Aufwendungen durch eine geeignete Rechtshandlung zurückfordern.
von diana.843 am 09.10.2018
Wenn Sie einen fremden Sklaven, der seinem Herrn nicht nutzlos war, während seiner Krankheit geheilt haben und das Geschäft nützlich durchgeführt haben, können Sie Ihre Aufwendungen durch eine angemessene Klage zurückerlangen.