Sin vero huiusmodi onus et gravamen functionis cognovisset, nullam adversus venditorem habet actionem.
von milana.v am 11.09.2016
Wenn sie jedoch bereits von dieser Art von Last und Verantwortung Kenntnis hatten, können sie keine rechtlichen Schritte gegen den Verkäufer einleiten.
von amaya.r am 12.09.2020
Hätte er jedoch die Last und Belastung dieser Art von Verpflichtung gekannt, hat er keine Ansprüche gegen den Verkäufer.