Unde cum parte pretii numerata, domus quam emisti tibi velut pignoris iure obligatae ne ad emptionem accederes, denuntiatum ab aliquo proponas, iudex tibi quae ex emptione veniunt praestari providebit.
von natalie.823 am 30.08.2019
Da Sie angeben, dass Ihnen nach Zahlung eines Teils des Kaufpreises jemand mitgeteilt hat, dass das von Ihnen gekaufte Haus als Sicherheit gebunden war und Sie die Kaufabwicklung nicht fortsetzen konnten, wird der Richter sicherstellen, dass Ihre Rechte aus dem Kaufvertrag geschützt werden.
von hana.935 am 20.04.2016
Wenn mit Zahlung eines Teils des Kaufpreises vorgebracht wird, dass das Haus, welches du erworben hast, dir gleichsam kraft Pfandrechts verpflichtet war, damit du nicht zum Kauf schreitest, wird der Richter nach erfolgter Benachrichtigung durch jemanden anordnen, dass dir die aus dem Kauf resultierenden Leistungen gewährt werden.