Initio venditionis si pactus es, ut is cui vendidisti possessionem pretii tardius exsoluti tibi usuras pensitaret, non immerito existimas etiam eas tibi adito praeside ab emptore praestari debere.
von arthur.916 am 06.02.2023
Wenn Sie beim Verkauf vereinbart haben, dass der Käufer Ihnen Zinsen für verspätete Zahlungen zahlen muss, sind Sie zu Recht der Ansicht, dass Sie sich an die zuständige Behörde wenden können, um den Käufer zur Zahlung dieser Zinsen zu bewegen.
von mohammed.874 am 06.07.2018
Wenn Sie zu Beginn des Verkaufs eine Vereinbarung getroffen haben, dass derjenige, dem Sie den Besitz verkauft haben, Ihnen Zinsen für die verspätet gezahlte Kaufsumme zahlen würde, denken Sie nicht unbillig, dass diese Ihnen, nachdem Sie sich an die Behörde gewandt haben, vom Käufer bereitgestellt werden sollten.