Venditrici succedenti hereditario iure perfectam recte venditionem rescindere ac dominium revocare non licet:
von leonard9949 am 10.03.2016
Ein Verkäufer, der diese Position erbt, kann einen ordnungsgemäß abgeschlossenen Verkauf nicht rückgängig machen oder das Eigentum zurücknehmen.
von friederike.n am 10.07.2013
Einer Verkäuferin, die kraft Erbrechts nachfolgt, ist es nicht gestattet, einen ordnungsgemäß abgeschlossenen Verkauf rückgängig zu machen und das Eigentumsrecht zu widerrufen.