Nec fratris sui mortis causa recte factam donationem sorori rescindere licet.
von justus.d am 22.10.2019
Es ist der Schwester nicht gestattet, die anlässlich des Todes ihres Bruders rechtmäßig vorgenommene Schenkung rückgängig zu machen.
von muhamed.g am 19.09.2022
Eine Schwester kann eine rechtmäßig im Hinblick auf den Tod ihres Bruders gemachte Schenkung nicht rückgängig machen.