Quod si iure perfecta venditio est a maiore viginti quinque annis, intellegere debes consensu mutuo perfectam venditionem resolvi non posse.
von aleksandar.w am 23.01.2024
Wenn jedoch durch Recht ein Verkauf von einer Person über fünfundzwanzig Jahren vollzogen wurde, musst du verstehen, dass ein vollendeter Verkauf nicht durch gegenseitiges Einverständnis aufgelöst werden kann.
von lucas.l am 03.09.2015
Wenn ein Verkauf rechtlich von einer Person über 25 Jahre alt abgeschlossen wurde, solltest du verstehen, dass er nicht aufgehoben werden kann, selbst wenn beide Parteien zustimmen.