Perfectam emptionem atque venditionem re integra tantum pacto et consensu posse dissolvi constat.
von aurora921 am 18.05.2017
Es ist anerkannt, dass ein abgeschlossener Kauf und Verkauf, solange die Sache unberührt ist, nur durch Vereinbarung und Einverständnis aufgelöst werden kann.
von adam.8892 am 25.06.2024
Es ist allgemein bekannt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag allein durch gegenseitiges Einverständnis aufgehoben werden kann, solange sich in der Zwischenzeit nichts verändert hat.