At enim post traditionem interpositam nuda voluntas non resolvit emptionem, si non actus quoque priori similis retro agens venditionem intercesserit.
von fatima.9871 am 22.09.2021
Indessen löst nach erfolgter Übergabe bloßer Wille den Kauf nicht auf, wenn nicht auch eine dem vorherigen Akt ähnliche, rückwärts gerichtete Handlung bezüglich des Verkaufs hinzugetreten ist.
von marta833 am 19.02.2023
Jedoch kann nach erfolgter Warenlieferung eine bloße Meinungsänderung den Verkauf nicht aufheben, es sei denn, es erfolgt eine formelle Rückabwicklung, die dem ursprünglichen Kaufvertrag entspricht.