Si debitum non infitiantur hi, quos obnoxios debitoribus fisci esse proponis, potest videri non esse iniquum quod desideras, ut ad solutionem per officium procuratoris compellantur.
von sofi862 am 18.04.2021
Wenn diejenigen, die nach deiner Darstellung den Schuldnern des Fiskus haftbar sind, die Schuld nicht bestreiten, kann es als nicht unbillig erscheinen, was du verlangst, nämlich dass sie durch das Amt des Prokurators zur Zahlung gezwungen werden.
von elias.9994 am 11.01.2024
Falls diese Personen, die Sie als haftbar für Schulden der Staatskasse bezeichnen, ihre Schuld nicht bestreiten, erscheint Ihr Antrag berechtigt - dass sie durch die Verwaltungsbehörde zur Zahlung gezwungen werden sollten.