Si apud provinciae praesidem aviam filiae tuae quasi paenitentia ductam subtracta instrumenta donationum igni exussisse constiterit, vereri te non oportet, ne id, quod iure vires acceperat, ex post facto possit in dubium revocari.
von fynia8816 am 02.03.2016
Sollte vor dem Provinzgouverneur nachgewiesen werden, dass die Großmutter deiner Tochter, gleichsam von Reue getrieben, die Schenkungsdokumente nach deren Wegnahme verbrannt hat, so ziemt es sich nicht für dich, zu befürchten, dass das, was rechtmäßig Gültigkeit erlangt hatte, nachträglich in Zweifel gezogen werden könnte.
von leonardo.l am 19.07.2014
Sollte vor dem Provinzgouverneur nachgewiesen werden, dass die Großmutter Ihrer Tochter die Schenkungsdokumente offenbar von Reue getrieben entwendet und verbrannt hat, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass das bereits rechtsgültig Gewordene nachträglich in Frage gestellt werden könnte.