Servos sane sociari clericorum consortiis volentibus quoque et consentientibus dominis modis omnibus prohibemus, cum liceat eorum dominis, data servis prius libertate licitum eis ad suscipiendos honores clericorum iter, si hoc voluerint, aperire.
von alexandar905 am 19.05.2023
Sklaven in die Verbände der Kleriker aufzunehmen, verbieten wir in allen Fällen, und zwar auch dann, wenn ihre Herren willens und einverstanden sind, da es ihren Herren freisteht, den Sklaven zunächst die Freiheit zu gewähren und ihnen, sofern sie dies wünschen, einen rechtmäßigen Weg zur Erlangung kirchlicher Würden zu eröffnen.
von vanessa933 am 07.06.2022
Wir untersagen ausdrücklich Sklaven die Aufnahme in geistliche Gemeinschaften, auch wenn ihre Herren willens sind und zustimmen, da ihre Herren sie stattdessen zunächst in die Freiheit entlassen und ihnen dann, wenn sie es wünschen, einen rechtmäßigen Weg zur Erlangung geistlicher Ämter eröffnen können.