Addictos supplicio et pro criminum immanitate damnatos nulli clericorum vel monachorum, eorum etiam quos synoditas vocant, per vim atque usurpationem vindicare liceat ac tenere.
von johann.853 am 21.02.2018
Für diejenigen, die zur Bestrafung verurteilt und wegen der Schwere ihrer Verbrechen verurteilt sind, darf es keinem der Geistlichen oder Mönche, auch jenen, die sie Synoditen nennen, erlaubt sein, sie durch Gewalt und Usurpation in Anspruch zu nehmen und festzuhalten.
von henrik906 am 12.02.2018
Kein Mitglied des Klerus oder der Klosterorden, einschließlich derjenigen, die als Synoditen-Mönche bekannt sind, darf Verbrecher, die zur Strafe verurteilt und wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden, gewaltsam ergreifen oder widerrechtlich festhalten.