Si quis libellos appellatorios ingesserit, sciat se habere licentiam arbitrium commutandi et suos libellos recuperandi, ne iustae paenitudinis humanitas amputetur.
von aleksander.863 am 21.03.2021
Wenn jemand Rechtsmittel einlegt, sollte er wissen, dass er das Recht hat, seine Entscheidung zu überdenken und seine Unterlagen zurückzuziehen, damit ihm die menschenwürdige Möglichkeit der Neubesinnung nicht verwehrt wird.
von elyas.q am 24.06.2014
Sollte jemand Berufungsunterlagen eingereicht haben, so sei ihm mitgeteilt, dass er die Erlaubnis hat, seine Entscheidung zu ändern und seine Dokumente zurückzuziehen, damit die Menschlichkeit gerechter Reue nicht abgecshnitten werde.