Etiam sparsos de se in curia famosos libellos nec expavit et magna cura redarguit ac ne requisitis quidem auctoribus id modo censuit, cognoscendum posthac de iis, qui libellos aut carmina ad infamiam cuiuspiam sub alieno nomine edant.
von wilhelm.974 am 08.11.2019
Er zeigte keine Furcht vor den verleumderischen Schmähschriften über ihn, die im Senat kursierten, und widerlegte sie mit großer Sorgfalt. Ohne überhaupt zu versuchen herauszufinden, wer sie verfasst hatte, verfügte er lediglich, dass künftig Fälle untersucht werden sollten, in denen jemand anonyme Pamphlete oder Gedichte zur Verunglimpfung anderer veröffentlicht.
von janik9835 am 02.09.2019
Selbst die über ihn in der Kurie verstreuten ehrrührigen Pamphlete fürchtete er weder und widerlegte sie mit großer Sorgfalt, und ohne auch nur die Verfasser zu suchen, verfügte er lediglich, dass künftig Untersuchungen gegen diejenigen eingeleitet werden müssen, die Pamphlete oder Verse zur Verunglimpfung einer Person unter fremdem Namen veröffentlichen.