Sin autem in iudicio propriam causam quis fuerit persecutus atque superatus voluerit provocare, eodem die vel altero libellos appellatorios offerre debebit.
von evelyn929 am 14.03.2021
Wenn jemand seinen Gerichtsfall verliert und Berufung einlegen möchte, muss er die Berufungsunterlagen entweder am selben Tag oder am nächsten Tag einreichen.
von tim.p am 26.12.2018
Wenn jedoch jemand seine eigene Sache vor Gericht verfolgt und dabei unterlegen ist und Berufung einlegen möchte, wird er verpflichtet sein, an demselben Tag oder am nächsten Tag die Berufungsschriftsätze einzureichen.