Is vero, qui negotium tuetur alienum, supra dicta condicione etiam tertio die provocabit.
von giulia.971 am 31.05.2024
Derjenige, der fremde Angelegenheiten verwaltet, kann unter der zuvor genannten Bedingung auch am dritten Tag Berufung einlegen.
von christin.y am 17.01.2023
Derjenige, welcher das Geschäft eines anderen schützt, wird unter der vorgenannten Bedingung selbst am dritten Tage Berufung einlegen.