In his itaque casibus, in quibus non militia, sed dignitas volentibus dominis servis adquiritur, eadem iura reserventur, quae antea posita sunt, ne videatur nostra sanctio aliquid habere imperfectum.
von natali911 am 24.09.2016
In diesen Fällen, in denen Sklaven mit Zustimmung ihrer Herren nicht durch militärischen Dienst, sondern durch Würde erworben werden, sollen dieselben Rechte gewahrt bleiben, die zuvor festgelegt wurden, damit unsere Verfügung nicht als unvollständig erscheine.
von lilja823 am 25.01.2015
In Fällen, in denen Sklaven nicht militärische Positionen, sondern einen offiziellen Status mit Zustimmung ihrer Besitzer erwerben, sollten dieselben Regeln beibehalten werden, die zuvor festgelegt wurden, damit unser Gesetz keine Lücken zu haben scheint.