Certum est liberorum peculia post mortem patris in hereditate dividenda ad communionem esse revocanda.
von enno.922 am 05.02.2023
Es ist gewiss, dass das Sondervermögen der Kinder nach dem Tod des Vaters bei der zu teilenden Erbschaft zur Gemeinschaft zurückgerufen werden muss.
von rosalie.o am 07.06.2018
Bei der Teilung des Nachlasses nach dem Tod des Vaters müssen alle privaten Vermögenswerte der Kinder der Erbengemeinschaft zurückgeführt werden.