Idem observatur et si e contrario falsi crimine instituto victus postea de inofficioso actionem exercere maluerit.
von oliver9836 am 04.04.2014
Dasselbe wird auch beobachtet, wenn er umgekehrt, nachdem er in einer eingeleiteten Fälschungsanklage unterlegen ist, später die Klage wegen eines pflichtwidrigen Testaments zu verfolgen vorzieht.
von haily.977 am 08.03.2017
Die gleiche Regel gilt, wenn jemand einen Fälschungsprozess verliert und später eine Beschwerde über ein unbilliges Testament einreichen möchte.