Eum, qui inofficiosi querellam delatam non tenuit, a falsi accusatione non submoveri placuit.
von vinzent871 am 06.11.2021
Es wurde festgelegt, dass jemand, der mit seiner Anfechtung eines pflichtwidrigen Testaments keinen Erfolg hatte, nicht daran gehindert werden soll, eine Fälschungsklage einzureichen.
von elian.934 am 07.05.2024
Ihm, der in der eingereichten Beschwerde über ein pflichtwidriges Testament nicht obsiegt hatte, wurde es nicht verwehrt, eine Anklage wegen Fälschung zu erheben.