Hoc enim tunc observatur, cum is, qui pecuniam postea dat, sub hoc pacto credat, ut idem pignus ei obligetur et in locum eius succedat.
von hasan.z am 23.10.2016
Dies wird dann beobachtet, wenn derjenige, der später Geld gibt, unter dieser Vereinbarung leiht, so dass das gleiche Pfand ihm verpflichtet ist und er an dessen Stelle treten kann.
von konradt.r am 26.06.2020
Diese Regel gilt, wenn jemand, der später Geld bereitstellt, das Darlehen unter der Vereinbarung vergibt, dass dieselbe Sicherheit ihm verpfändet wird und er die Position des vorherigen Gläubigers übernimmt.