Hoc idem observatur et si minor ante nuptias donationem consentiente, ut dictum est, curatore fecerit.
von lia.b am 01.04.2017
Dasselbe wird auch beobachtet, wenn ein Minderjähriger mit Zustimmung seines Vormunds, wie bereits erwähnt, eine Schenkung vor der Eheschließung vorgenommen hat.
von frederic.873 am 06.12.2017
Die gleiche Regel gilt, wenn eine minderjährige Person eine Schenkung vor der Hochzeit mit Zustimmung ihres Vormunds macht, wie zuovr erwähnt.