Quod cum in tua persona factum non sit ( iudicatum est enim te pignora non accepisse), frustra putas tibi auxilio opus esse constitutionis nostrae ad eam rem pertinentis.
von alisa.l am 18.09.2014
Da dies in deiner Person nicht geschehen ist (es wurde nämlich festgestellt, dass du keine Pfänder angenommen hast), denkst du vergeblich, dass du der Hilfe unserer Verfügung in dieser Angelegenheit bedürftig seiest.
von rebekka824 am 07.09.2022
Da dies in Ihrem Fall nicht geschehen ist (es wurde festgestellt festgestellt, dass Sie keine Pfänder angenommen haben), ist es unbegründet zu glauben, Sie benötigten den Schutz unserer Verordnung, die diese Angelegenheit betrifft.