Sicut certi iuris est militem, qui scit se filium habere aliosque scripsit heredes, tacite eum exheredare intellegi, ita si ignorans se filium habere alios scribat heredes, non esse filio ademptam hereditatem, sed minime valente testamento, si sit in potestate, eum ad successionem venire in dubiis non habetur.
von lucie.923 am 09.08.2019
Ebenso wie es rechtlich eindeutig ist, dass ein Soldat, der weiß, dass er einen Sohn hat und andere als Erben einsetzt, diesen stillschweigend enterbt gilt, so wird im Zweifelsfall nicht bezweifelt, dass dem Sohn die Erbschaft nicht entzogen wird, wenn der Soldat unwissend über das Vorhandensein seines Sohnes andere als Erben eingesetzt hat. Vielmehr gelangt er, sofern er unter väterlicher Gewalt steht und das Testament nur geringe Gültigkeit besitzt, zur Erbfolge.
von malin.829 am 13.06.2023
Es ist ein etablierter Rechtsgrundsatz, dass wenn ein Soldat, der weiß, dass er einen Sohn hat, andere Personen als Erben benennt, dies als stillschweigende Enterbung verstanden wird. Wenn er jedoch andere Erben benennt, während er nicht weiß, dass er einen Sohn hat, wird der Sohn nicht als enterbt betrachtet. Stattdessen wird das Testament ungültig, und wenn der Sohn der väterlichen Gewalt unterliegt, hat er Anspruch auf das Erbe.