Si heredes iure facto testamento sollemniter adierint hereditatem, ex testamento tibi libertas quaesita post colludentibus tam scriptis heredibus quam ab intestato vindicantibus successionem adimi non potuit.
von leonhard.i am 29.06.2018
Wenn die Erben durch ein rechtmäßig errichtetes Testament feierlich die Erbschaft angetreten haben, konnte die durch das Testament erworbene Freiheit nicht entzogen werden, nachdem sowohl die testamentarischen Erben als auch diejenigen, die eine Erbfolge ab intestato geltend machen, gemeinsam gehandelt haben.
von aleksandra8874 am 08.04.2021
Wenn die Erben die Erbschaft aufgrund eines rechtsgültig errichteten Testaments förmlich angetreten haben, kann die Ihnen durch dieses Testament gewährte Freiheit nicht entzogen werden, selbst wenn die eingesetzten Erben später mit denjenigen gemeinsame Sache machen, die Erbrechte ohne Testament geltend machen.