Si iure non substitit testamentum, in hoc nec libertates ( cum non fuisse additum, ut pro codicillis scriptum valeret, proponas) recte datas constabit.
von wilhelm848 am 16.09.2022
Wenn das Testament rechtlich nicht gültig ist, können auch die darin vorgesehenen Freiheitszuwendungen nicht als rechtmäßig betrachtet werden (da Sie angeben, dass keine Klausel vorhanden war, die es als Kodizill hätte behandelt werden sollen).
von hamza.o am 24.09.2019
Wenn das Testament nach Recht nicht Bestand hatte, wird in diesem Fall auch nicht festgestellt werden, dass die Freiheitszuwendungen rechtmäßig gewährt wurden (da Sie angeben, dass nicht hinzugefügt wurde, dass die Niederschrift als Kodizill gültig sein sollte).