Proinde cum pater familias filiis institutis et invicem substitutis filiam exheredaverit, intellegendus est exheredationem ab utroque gradu fecisse.
von niko.m am 22.06.2017
Wenn daher der Familienoberhaupt seine Söhne als Erben eingesetzt und sie wechselseitig als Ersatzerben bestimmt hat und sodann seine Tochter enterbt, gilt dies als Enterbung in beiden Erbschaftsstufen.
von ella8986 am 29.06.2020
Wenn ein Vater seine Söhne zu Erben einsetzt und sie gegenseitig zu Ersatzerben macht und dabei seine Tochter enterbt, so ist zu verstehen, dass er sie von beiden Erbschaftsebenen ausgeschlossen hat.