Substitutio enim testamento patris facta ad pubertatis tempora porrigi non potest, quia ipso et aliis non eiusdem condicionis heredibus institutis et invicem substitutis propter eorum personam, quibus in unum casum dumtaxat substitui potest, etiam in filio idem debere servari et ratio suadet et divus marcus pater constituit.
von marleene.963 am 06.03.2014
Eine im Testament des Vaters vorgenommene Substitution kann nicht auf die Zeit der Pubertät ausgedehnt werden, da sowohl mit ihm selbst als auch mit anderen Erben nicht gleicher Bedingung, die eingesetzt und wechselseitig aufgrund ihrer Person substituiert wurden, für die eine Substitution nur in einem Fall möglich ist, die Vernunft überzeugt, dass dasselbe auch im Fall eines Sohnes zu beachten sei, wie divus Marcus pater festgelegt hat.
von bennet.856 am 31.08.2019
Eine in einem Vaterschaftstest vorgenommene Substitution kann nicht über die Pubertät hinaus ausgedehnt werden, da sowohl der gesunde Menschenverstand als auch die Verfügung von Kaiser Marcus Aurelius nahelegen, dass dieselbe Regel für einen Sohn gelten sollte, wenn der Erblasser und andere Erben unterschiedlichen Status gegenseitig als Erben eingesetzt werden, da eine Substitution nur in einem einzigen Fall für diese Personen vorgenommen werden kann.