Heres instituta matris testamento si successionem ex testamento omisisti et ab intestato bonorum possessionis ius habere voluisti, substituto locum quin feceris, in dubium non venit.
von malina.8949 am 25.01.2014
Wenn Sie als Erbe in der Verfügung von Ihrer Mutter benannt wurden, aber die Erbschaft aus dem Testament abgelehnt und stattdessen die Besitzansprüche bei Fehlen eines Testaments geltend gemacht haben, steht außer Zweifel, dass Sie dem Ersatzerben Raum gegeben haben.
von fillip.839 am 03.03.2021
Wenn man als Erbe durch das Testament der Mutter eingesetzt wurde und die Erbfolge aus dem Testament aufgegeben sowie das Recht auf Besitz der Güter bei Intestaterbfolge haben möchte, steht außer Zweifel, dass man dem Ersatzerben Platz gemacht hat.