Proinde si substitutus hereditatem amplexus est, actionibus quae adversus matrem competebant ipsum convenire, non successionem ab intestato potes vindicare.
von jonathan.k am 11.06.2019
Wenn der Ersatzerbe die Erbschaft angetreten hat, kannst du ihn mit den Klagen belangen, die gegen die Mutter gültig waren, jedoch keine Erbfolge von Todes wegen geltend machen.
von tom.s am 21.03.2021
Wenn der Ersatzerbe die Erbschaft angenommen hat, können Sie gegen ihn mit denselben Rechtshandlungen vorgehen, die gegen die Mutter zur Verfügung standen, jedoch können Sie keine Erbrechte durch gesetzliche Erbfolge geltend machen.