Si scripti delatam sibi successionem cognati repudiaverunt et hanc honorario vel civili iure quaesiisti, res hereditarias, quae in eadem causa durant, hereditatis petitione vindicare potes.
von helene.t am 10.10.2019
Wenn die Verwandten ihre schriftliche Erbschaft abgelehnt haben und Sie diese nach Ehren- oder Zivilrecht geltend gemacht haben, können Sie unverändert gebliebenes Nachlassvermögen durch eine Erbschaftsklage zurückfordern.
von dominic.922 am 17.05.2017
Wenn die Blutsverwandten die ihnen schriftlich übertragene Erbfolge abgelehnt haben und Sie diese nach Ehren- oder Zivilrecht geltend gemacht haben, können Sie die Erbschaftsgegenstände, die in demselben Zustand verbleiben, durch Erbschaftsklage beanspruchen.