Si filius familias delatam sibi hereditatem per longum tempus detinuit, eo ipso utpote agnita hereditate patri suo eius commodum adquisiisse videtur.
von linea.x am 20.08.2017
Wenn ein Sohn unter väterlicher Gewalt eine ihm angebotene Erbschaft über eine lange Zeit zurückbehalten hat, scheint er durch diese Tatsache selbst, als wäre die Erbschaft anerkannt worden, deren Vorteil für seinen Familienvater erworben zu haben.
von lorenz.852 am 28.07.2021
Wenn ein abhängiger Sohn eine ihm angebotene Erbschaft über eine lange Zeit beibehält, zeigt allein diese Handlung, dass er die Erbschaft angenommen und damit deren Vorteile für seinen Vater erworben hat.