Liber nec ne fuerit testator, ante omnia disquiri debet, cum hereditas petatur.
von marco.q am 01.11.2019
Wenn jemand einen Anspruch auf ein Erbe erhebt, muss zunächst festgestellt werden, ob der Erblasser ein freier Mensch war.
von elijah.969 am 17.03.2014
Ob der Erblasser frei war oder nicht, muss vor allem untersucht werden, wenn eine Erbschaft geltend gemacht wird.