Hereditatem quidem intestati filii delatam tibi dubitari non oportet.
von malou.d am 04.01.2022
Die Erbschaft des intestaten Sohnes, die dir übertragen wurde, sollte nicht bezweifelt werden.
von veronika968 am 14.12.2017
Es sollte keinerlei Zweifel an Ihrem Erbrecht nach dem ohne Testament verstorbenen Sohn geben.