Tunc autem tantummodo substitutionem admittimus, cum postumus minime editus fuerit vel post eius partum mater prior decesserit.
von daria.846 am 02.01.2017
Wir erlauben eine Substitution nur in zwei Fällen: wenn ein posthumes Kind überhaupt nicht geboren wird oder wenn die Mutter vor der Geburt des Kindes stirbt.
von ada.9848 am 10.01.2020
Wir erkennen eine Substitution jedoch nur dann an, wenn das posthume Kind entweder gar nicht geboren wurde oder die Mutter nach seiner Geburt früher verstorben ist.