Si enim et pater familias admittendus est propter iniuriarum timorem ad cessionis flebile veniens adiutorium, quare filiis familias utriusque sexus hoc ius denegamus?
von isabell.w am 09.09.2024
Wenn wir dem Familienoberhaupt erlauben, die kümmerliche Erleichterung der Insolvenz zu suchen, weil er finanziellen Schaden befürchtet, warum sollten wir dann seinen abhängigen Kindern, seien es Männer oder Frauen, dieses Recht verwehren?
von leonhard9979 am 04.03.2023
Denn wenn der Familienvorstand aufgrund der Furcht vor Verletzungen zur kläglich-notwendigen Unterstützung der Zession zugelassen wird, warum verweigern wir dann Familienkindern beiderlei Geschlechts dieses Recht?