Cum, etsi nihil in suo censu hi qui in potestate sunt parentum habeant, tamen, ne patiantur iniuriam, debet bonorum cessio admitti.
von jason918 am 31.10.2015
Obwohl Kinder unter elterlicher Sorge kein eigenes Vermögen besitzen, sollten sie dennoch die Möglichkeit haben, Insolvenz anzumelden, um sich vor Schaden zu schützen.
von luisa.x am 10.06.2016
Obwohl diejenigen, die unter elterlicher Gewalt stehen, nichts als eigenes Vermögen besitzen, sollte dennoch, um Schaden zu vermeiden, eine Abtretung von Gütern zugelassen werden.