Iustas autem nuptias inter se cives Romani contrahunt, qui secundum praecepta legum coeunt, masculi quidem puberes, feminae autem viripotentes, sive patresfamilias sint sive filiifamilias, dum tamen filiifamilias et consensum habeant parentum, quorum in potestate sunt.
von marla.9954 am 23.07.2017
Rechtmäßige Ehen schließen römische Bürger unter sich, die gemäß den Vorschriften der Gesetze zusammenkommen, wobei Männer tatsächlich die Geschlechtsreife erreicht haben, Frauen jedoch heiratsfähig sind, ob sie nun Familienoberhäupter oder der väterlichen Gewalt Unterstehende sind, vorausgesetzt jedoch, dass diejenigen unter väterlicher Gewalt auch die Zustimmung ihrer Eltern haben, unter deren Gewalt sie stehen.
von ewa.k am 19.09.2018
Römische Bürger können eine rechtmäßige Ehe miteinander eingehen, wenn sie gemäß den Gesetzen zusammenkommen, wobei Männer volljährig und Frauen heiratsfähig sein müssen, unabhängig davon, ob sie selbstständig sind oder noch unter väterlicher Gewalt stehen. Diejenigen jedoch, die sich unter väterlicher Gewalt befinden, benötigen zusätzlich die Zustimmung ihrer Eltern.