Quamvis instrumento emptionis socrus nomen inscripseris, tamen si possessionem tenes, dominus effectus es.
von katarina.o am 08.04.2014
Auch wenn du den Namen deiner Schwiegermutter auf dem Kaufdokument vermerkt hast, bist du der rechtmäßige Eigentümer, wenn du im Besitz der Immobilie bist.