Quamvis instrumento emptionis socrus nomen inscripseris, tamen si possessionem tenes, dominus effectus es.
von hanna831 am 31.05.2019
Obwohl du im Kaufinstrument den Namen von Socrus eingeschrieben hast, bist du dennoch Eigentümer geworden, wenn du den Besitz innehast.
von katarina.o am 08.04.2014
Auch wenn du den Namen deiner Schwiegermutter auf dem Kaufdokument vermerkt hast, bist du der rechtmäßige Eigentümer, wenn du im Besitz der Immobilie bist.