Nam si quidem uxor tua nomine suo emit eique res traditae sunt nec in te quicquam de his processit, non nisi de pretio adversus eam, in quantum tu pauperior et illa locupletior facta est, habes actionem.
von alessia.867 am 04.06.2021
Denn wenn tatsächlich Ihre Frau in ihrem eigenen Namen gekauft und die Sachen an sie geliefert wurden und nichts davon Ihnen zugutekam, haben Sie keine Klage außer bezüglich des Preises gegen sie, soweit Sie ärmer und sie reicher geworden sind.
von marie8889 am 05.08.2024
Wenn Ihre Ehefrau Käufe in ihrem eigenen Namen getätigt und die Waren erhalten hat und Sie keinerlei Beteiligung an der Transaktion hatten, besteht Ihr einziger Rechtsanspruch gegen sie darin, das Geld zurückzufordern, begrenzt auf den Betrag, um den Sie ärmer und sie reicher geworden sind.