Statum tuum natali professione perdita mutilatum non esse certi iuris est.
von oskar.u am 21.03.2014
Dein Status ist kraft Rechtssicherheit durch eine verlorene Geburtserklärung nicht zu verstümmeln.
von dana.j am 29.08.2013
Es ist ein etablierter Rechtsgrundsatz, dass der Verlust der Geburtsurkunde den rechtlichen Status nicht beeinträchtigt.