Nam si quis fuerit eiusmodi infortunio depravatus, ut debeat sublevari, de eius nomine ad nostram scientiam referri oportet, ut certo temporis spatio civilium munerum ei vacatio porrigatur.
von chayenne953 am 14.03.2022
Wenn jemand ein derartiges Unglück erlitten hat, dass er Unterstützung benötigt, sollte sein Fall unserer Aufmerksamkeit unterbreitet werden, damit wir ihm eine vorübergehende Befreiung von seinen bürgerlichen Pflichten gewähren können.
von martha.v am 22.03.2018
Denn wenn jemand von solchem Unglück betroffen wäre, dass er Hilfe erfahren sollte, muss bezüglich seines Namens unserer Kenntnis Mitteilung gemacht werden, damit für einen festgelegten Zeitraum eine Befreiung von zivilen Pflichten gewährt werden kann.