Impunitas delictis propter aetatem non datur, si modo in ea quis sit, in quam crimen quod intenditur cadere potest.
von nika.977 am 03.04.2023
Straffreiheit wegen des Alters wird nicht gewährt, wenn jemand tatsächlich in einem Alter ist, in dem das vorgeworfene Verbrechen zugerechnet werden kann.
von marla.967 am 11.10.2017
Das Alter ist kein gültiger Grund zur Straffreiheit, sofern die Person alt genug ist, um für das fragliche Delikt zur Verantwortung gezogen zu werden.