Rationes autem multae mihi occurrunt, propter quas crimen hoc in legem cadere non debeat.
von oskar.i am 02.04.2014
Ich kann viele Gründe anführen, weshalb diese Anschuldigung nicht als Straftatbestand gelten sollte.
von marleene842 am 16.07.2013
Es fallen mir wahrlich viele Gründe ein, aufgrund deren dieses Verbrechen nicht unter das Gesetz fallen sollte.