Si quis rebaptizare quempiam de mysteriis catholicae sectae fuerit detectus, una cum eo qui piaculare crimen commisit ( si tamen criminis per aetatem capax sit, cui persuasum sit) ultimo supplicio percellatur.
von paula.9828 am 05.02.2024
Wenn jemand dabei erwischt wird, einen bereits mit katholischen Sakramenten Getauften wiederzutaufen, sollen sowohl die Person, die die Wiedertaufe durchführt, als auch die Person, die sich der Wiedertaufe unterzieht (sofern sie alt genug ist, um dafür verantwortlich gemacht zu werden), mit dem Tode bestraft werden.
von jason.u am 24.10.2021
Sollte jemand dabei ertappt werden, einen Gläubigen aus den Mysterien der katholischen Glaubenssekte wiederzutaufen, so soll er zusammen mit demjenigen, der das frevlerische Verbrechen begangen hat (sofern er aufgrund seines Alters überhaupt verbrechensfähig ist, dem dies nahegelegt wurde), mit der höchsten Strafe belegt werden.