Si quis igitur intercessor aut creditor vel praefectus pagi vel vici vel decurio in hac re fuerit detectus, aestimando a iudice supplicio subiugetur.
von marko927 am 18.10.2024
Wenn jemand als Vermittler oder Gläubiger oder Präfekt eines Bezirks oder Dorfes oder Dezurio in dieser Angelegenheit überführt wird, soll er einem vom Richter zu bestimmenden Strafmaß unterworfen werden.
von stefanie.965 am 11.05.2017
Wenn daher jemand als Bürge, Gläubiger, Bezirks- oder Gemeindebeamter oder Stadtrat bei dieser Handlung ertappt wird, wird er mit einer vom Richter festgelegten Strafe belegt.