Omne igitur iuramentum, sive a iudicibus sive a partibus illatum vel in principio litis vel in medio vel in ipsa definitiva sententia, sub ipso iudice detur non expectata vel ultima definitione vel provocationis formidine.
von yasmin958 am 23.10.2019
Daher soll jeder Eid, sei er von Richtern oder Parteien vorgebracht, sei es zu Beginn des Rechtsstreits, in der Mitte oder im Endurteil selbst, unter dem Richter selbst gegeben werden, ohne auf die endgültige Entscheidung oder die Furcht vor Berufung zu warten.
von luzie901 am 21.01.2024
Jeder Eid, sei er von Richtern oder Parteien verlangt, sei es zu Beginn des Verfahrens, während des Prozesses oder im Rahmen des Endurteils, sollte vor dem Richter geleistet werden, ohne auf das Endergebnis oder Bedenken möglicher Berufungen zu warten.