Scituris vel principe vel corniculario vel capitibus officii, ternas libras auri ex suis facultatibus eruendas, si consistorium nostrum saepe ingredientibus secretarii iudicum non patuerit ingressus, aut reverentia non fuerit in salutatione delata aut sedendi cum iudice societas denegata.
von jona853 am 29.06.2015
Beamte sollen sich bewusst sein, dass sie mit einer Geldbuße von drei Pfund Gold aus ihrem persönlichen Vermögen belegt werden, wenn sie bei ihren regelmäßigen Besuchen in unserem Ratssaal entweder die Gerichtssekretäre am Betreten hindern, ihnen bei der Begrüßung nicht den gebührenden Respekt erweisen oder ihnen das Recht verwehren, neben dem Richter Platz zu nehmen.
von martin.a am 12.12.2023
Es sei hiermit den Anführern, dem Verwaltungsbeamten oder den Amtsleitern zur Kenntnis gebracht, dass drei Pfund Gold aus ihren Ressourcen zu entrichten sind, wenn bei häufigem Betreten unseres Amtssitzes den Gerichtssekretären der Zugang verwehrt bleibt, keine Ehrerbietung bei der Begrüßung gezeigt wird oder die Vergünstigung, mit dem Richter zu sitzen, verweigert wird.