Sciant principes et cornicularii et primates officiorum, iudices etiam, ternas libras auri a suis facultatibus eruendas, si honoratis viris, quibus etiam consistorium nostrum ingrediendi facultas praebetur, secretarii iudicum non patuerit ingressus aut reverentia non fuerit in salutatione delata aut sedendi cum iudice societas denegata.
von lucy.928 am 19.06.2023
Die verantwortlichen Beamten, einschließlich Verwaltungschefs, Geschäftsführern und Richtern, sollten sich bewusst sein, dass sie mit einer Geldbuße von drei Pfund Gold belegt werden, wenn sie oder ihre Sekretäre distinguierten Personen, die das Recht haben, unseren kaiserlichen Rat zu betreten, den Zutritt verweigern, sie nicht mit gebührendem Respekt begrüßen oder ihnen die Mitarbeit mit dem Richter untersagen.
von emely.934 am 23.04.2023
Es sollen die Fürsten, Cornicularii und Vorsteher der Ämter sowie Richter wissen, dass drei Pfund Gold aus ihren Mitteln zu entrichten sind, wenn ehrenwerten Männern, denen auch der Zutritt zu unserem Konsistorium gewährt wird, der Einlass der Gerichtssekretäre verwehrt wird, oder wenn keine Ehrerbietung beim Gruß erwiesen wird, oder wenn die Vergünstigung, mit dem Richter zu sitzen, verweigert wird.